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FBG Hürtgenwald-Kreuzau

Abrechnung der Beiträge 2022 und Vorauszahlung der Beiträge 2023

Ende Dezember ist der Großteil der Beiträge angefordert worden. Die Abbuchung erfolgte zum Beginn des laufenden Jahres.

Mittlerweile sind die noch nicht versendeten Beiträge wegen der Inspruchnahme von Forstdienstleistungen durch den Landesbetrieb auch abgerechnet. Die noch nicht abgebuchten Beiträge werden, sofern eine Einzugsermächtigung vorliegt, am kommenden Montag, dem 23.01.2023 abgebucht.

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